Mit dem Stand vom 1.9.2021 sieht das so aus:
„Info zur Umsetzung der Corona-Verordnung NRW
Nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen des Landes NRW dürfen an den Chorproben nur teilnehmen: Genesene, vollständig Geimpfte oder Personen mit aktuellem negativen PCR-Test.
Diese Vorschriften dienen lediglich der allgemeinen Vorsorge, das heißt der möglichen Eindämmung der Coronapandemie und der Verhinderung ihrer Ausbreitung in der Gesamtbevölkerung. Die Regelungen garantieren keinen Schutz vor Ansteckung. Auch bei strikter Einhaltung der Vorschriften kann nicht verhindert werden, dass gleichwohl einzelne Personen angesteckt werden können, noch dass der Virus im Einzelfall übertragen werden kann, da aus medizinischer Sicht auch Genesene oder Geimpfte noch Virusträger sein können.
Heinz